Krankenfahrten in Münster — pünktlich, einfühlsam, zuverlässig.
Fahrten zu Klinik, Praxis, Dialyse, Strahlentherapie und Chemotherapie — in Münster und im gesamten Umland. Wir rechnen direkt mit allen gesetzlichen Krankenkassen ab.
Direkte Abrechnung mit Ihrer Kasse
Liegt eine genehmigte Verordnung vor, rechnen wir den Fahrtanteil direkt mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ab.
Verlässlich auf die Minute
Dialyse, Bestrahlung oder Chemo sind keine Termine, bei denen man warten möchte. Wir sind rechtzeitig vor Ort.
Mit dem nötigen Feingefühl
Unsere Fahrer sind den Umgang mit kranken, älteren und mobilitätseingeschränkten Fahrgästen gewohnt.
Beleg für jede Zuzahlung
Über jede geleistete Zuzahlung bekommen Sie einen sauberen Beleg.
Ablauf in 4 Schritten
- 1
Verordnung vom Arzt
Ihr Arzt stellt eine Verordnung (Muster 4) aus — bei regelmäßigen Behandlungen als Dauerverordnung.
- 2
Genehmigung der Kasse
Reichen Sie die Verordnung bei Ihrer Krankenkasse ein. Die Kasse prüft und genehmigt.
- 3
Termin bei uns melden
Rufen Sie uns an unter 0171 / 23 92 165 oder vereinbaren Sie feste Abholzeiten.
- 4
Fahrt & Direktabrechnung
Wir holen Sie pünktlich ab und rechnen direkt mit Ihrer Kasse ab.
Kliniken in der Region
- Universitätsklinikum Münster (UKM)
- Clemenshospital Münster
- Herz-Jesu-Krankenhaus Hiltrup
- Niels-Stensen-Kliniken Greven
- Universitätsklinikum Münster (UKM)
- Onkologische Praxen & Strahlentherapie-Zentren in Münster und Umgebung
- Dialysezentren in Münster, Telgte Münster, Telgte & Greven Greven
Direkte Abrechnung mit allen gesetzlichen Krankenkassen
Häufige Fragen
Welche Fahrten zahlt meine Krankenkasse vollständig?
Liegt eine ärztliche Verordnung (Muster 4) vor, übernimmt Ihre gesetzliche Krankenkasse in der Regel die Fahrt zur stationären Aufnahme im Krankenhaus, die Rückfahrt nach der Entlassung sowie Fahrten zu bestimmten ambulanten Behandlungen wie Dialyse, Strahlen- oder Chemotherapie.
Wie läuft das bei Dialyse, Bestrahlung oder Chemotherapie?
Für diese regelmäßigen Behandlungen reicht eine Dauerverordnung Ihres Arztes, die Sie vorab bei Ihrer Krankenkasse genehmigen lassen. Anschließend gilt sie für den gesamten Behandlungszeitraum.
Wie hoch ist die Zuzahlung pro Fahrt?
Gesetzlich vorgesehen sind 10 % des Fahrpreises – mindestens 5,00 €, höchstens 10,00 € je Fahrt. Über die geleistete Zuzahlung erhalten Sie selbstverständlich einen Beleg.
Werden auch Privatpatienten und Beihilfeberechtigte gefahren?
Ja. Sie erhalten von uns eine Rechnung, die Sie bei Ihrer privaten Versicherung oder Beihilfestelle einreichen können.
Wie weit im Voraus muss ich eine Krankenfahrt buchen?
Einzelfahrten zur Klinik oder Praxis können Sie idealerweise 1–2 Tage vorher anmelden. Bei kurzfristigen Entlassungen oder Notfällen sind wir in Münster in der Regel innerhalb weniger Minuten bei Ihnen.
Können wir immer denselben Fahrer haben?
Ja — gerade bei Dialyse- und Bestrahlungsfahrten legen wir Wert auf vertraute Gesichter.
Fahren Sie auch zu Kliniken außerhalb von Münster?
Selbstverständlich. Wir fahren regelmäßig nach Münster, Dortmund, Düsseldorf und in jede andere Klinik, die Ihre Krankenkasse genehmigt.
Sind Sie rund um die Uhr für Krankenfahrten erreichbar?
Ja. Unter 0171 / 23 92 165 erreichen Sie uns 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche — auch an Wochenenden und Feiertagen.
Sprechen Sie uns an.
Sie haben Fragen zu Verordnung, Abrechnung oder zum Ablauf einer Krankenfahrt? Rufen Sie uns einfach an — 24 Stunden, 7 Tage die Woche.